Das Honorar für eine osteopathische Behandlung beträgt 100 €. Die erste Behandlung dauert bis zu 90 Minuten, Folgebehandlungen etwa 50–60 Minuten.
Ich bin Mitglied im Verband freier Osteopathen E.V. (VFO). Eine mögliche Bezuschussung der osteopathischen Behandlung durch Krankenkassen richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Bitte erkundigen Sie Sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung!
Anzahl der Behandlungen
Die Anzahl der Behandlungstermine richtet sich nach Ihrem individuellen Beschwerdebild sowie nach Anamnese und Untersuchung.
Bei akuten Beschwerden sind in der Regel wenige Termine mit einem zeitlichen Abstand von etwa einer Woche sinnvoll. Bei länger bestehenden Beschwerden kann sich die Behandlung über einen längeren Zeitraum erstrecken, wobei größere Abstände zwischen den Terminen möglich sind.
Die osteopathische Behandlung wird stets individuell auf Ihre aktuelle Situation abgestimmt.
Kostenerstattung
Gesetzlich
Immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten osteopathischer Behandlungen.
Ob und in welchem Umfang eine Bezuschussung möglich ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine Übersicht der gesetzlichen Krankenversicherungen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen, finden Sie unter folgendem Link:
Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Ob und in welchem Umfang eine Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung möglich ist, erfahren Sie direkt bei Ihrem Versicherer.